Verlängerung der Höchstbefristungsdauer in der Wissenschaft

Zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs wurde die zulässige Höchstbefristungsdauer der angestellten und verbeamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, deren Qualifizierung aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt wurde, verlängert.

Darüber hat Sie der Personalrat in mehreren Rundmails informiert:

Beamtenverhältnisse auf Zeit in der Wissenschaft (September 2021)

WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungsverordnung (Dezember 2020)

WissZeitVG-Höchstbefristungsdauer erweitert Corona-Pandemie) (August 2020)